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Rechtliche Hinweise

Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt. Dem Generator liegen Mustertexte zugrunde, die anhand Ihrer Eingaben automatisiert zusammengefügt werden. Eine rechtliche Prüfung, die auch die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt, findet naturgemäß nicht statt.

Auch in medizinischer Hinsicht stellt dieser kostenlose Generator keine Beratung dar und ersetzt keine Untersuchung und Beratung durch einen Arzt. Für medizinische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Haftungsausschluss

Wir schließen unsere Haftung im Zusammenhang mit diesem kostenlosen Generator insgesamt aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die folgenden Fälle:

  • Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
  • Ausdrücklich übernommene Garantien;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen;
  • Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



Die Patientenverfügung regelt – anders als die Vorsorgevollmacht – spezifische medizinische Eingriffe und Behandlungen und ist direkt an Ärzte gerichtet.

Eine solche Verfügung tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber bzw. Patient nicht mehr einsichts- und entscheidungsfähig ist, da er selbst nicht mehr in der Lage ist, mit den behandelnden Ärzten zu kommunizieren.

Daher ist es unabdinglich, dass eine Patientenverfügung im Zustand der eigenen Geschäftsfähigkeit im Vorfeld erstellt wird, damit im Falle von Einsichts- und Entscheidungsunfähigkeit der persönliche Wille kommuniziert und erhalten werden kann. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an diese Willenserklärung zu halten.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange sie nicht notariell beglaubigt wurde. Wenn das der Fall ist, muss ein Widerruf schriftlich erfolgen. Die Verfügung muss aber prinzipiell nicht notariell beglaubigt werden.

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit herunterladen, auch wenn diese nur teilweise ausgefüllt ist. Bitte benutzen Sie dazu den Button „Download / Drucken“. 

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ganz oder teilweise bearbeiten. Bitte wählen Sie dazu den entsprechenden Punkt oben im Menüband aus.

Bitte geben Sie Ihre vollständigen Personalien an.

Unter welchen Bedingungen soll diese Patientenverfügung in Kraft treten?

Was ist Ihre generelle Einschätzung zu lebenserhaltenen Maßnahmen, wenn es um Ihr Leben geht?

Ihre Meinung:

Finden Sie das Einleiten eines künstlichen Komas bzw. einer palliativen Sedierung zur Schmerzlinderung angebracht?

Ihre Meinung:

Die Anwendung welcher folgenden medizinischen Maßnahmen stimmen Sie zu, wenn es darum geht, Ihr Leben zu erhalten?

Wie stehen Sie zur Organspende?

Ihre Meinung:

Was ist der von Ihnen bevorzugte Ort für eine würdige Betreuung oder Ableben?

Angemessener Ort:

Halten Sie eine religiöse Seelsorge / Begleitung für wichtig, wenn es um die Begleitung eines Patienten geht?

Kennen Sie eine Person, die Ihr volles Vertrauen genießt und im Zweifel oder bei Unklarheit Entscheidungen für Sie treffen kann?

Um den in Ihrer Patientenverfügung festgelegten Willen rechtskräftig durchsetzen zu können, empfehlen wir Ihnen ebenfalls das Erstellen einer Vorsorgevollmacht. Bitte achten Sie darauf, dass die dort bevollmächtigte Person Ihrer hier angegebenen Vertrauensperson entspricht. Die Vorsorgevollmacht können Sie direkt im Anschluss mit ein paar wenigen Klicks fertig stellen.

Kennen Sie eine Vertrauensperson?

Sind Sie bereits im Besitz von weiteren Verfügungen?

Die in einer Verfügung oder Vollmacht geäußerten Wünsche und Bestimmungen sind oft mit denen anderer Verfügungen verknüpft. So kann z. B. neben der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wichtige Informationen zu Wünschen in Bezug auf eine ärztliche Behandlung beinhalten. Es ist daher immer sinnvoll, in einer Verfügung oder Vollmacht auf die jeweils anderen Dokumente zu verweisen.

Falls Sie die anderen Dokumente noch nicht verfasst haben, können Sie jederzeit diese Verfügung oder Vollmacht aktualisieren um auf die neu erstellten Dokumente zu verwiesen.


Vielen Dank. Sie haben die Erstellung Ihrer Patientenverfügung erfolgreich abgeschlossen.

Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Patientenverfügung in jedem Fall auszudrucken, eigenhändig mit Ort und Datum zu signieren und an einem sicheren Ort abzulegen. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit sichergestellt werden.

Vorschau

Patientenverfügung

Diese Patientenverfügung gilt für _____ _____ _____, geboren am  _____  in _____, wohnhaft in _____, _____ _____.

1. Situationen, in denen diese Verfügung gelten soll

Die folgende Verfügung soll gelten für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich  äußern kann und ich:

2. Festlegung zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter medizinischer Maßnahmen

In den unter 1. 

2.1 Schmerz- und Symptombehandlung (Künstliches Koma)

2.2 Künstliche Ernährung und künstliche Flüssigkeitszufuhr

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich die Unterlassung bzw. Einstellung einer bereits eingeleiteten künstlichen Ernährung, unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung, z.B. über Sonde durch den Mund, die Nase, die Bauchdecke oder die Vene (außer zur Beschwerdelinderung), sowie das Unterlassung bzw. Einstellung einer bereits eingeleiteten künstlichen Flüssigkeitszufuhr (außer zur Beschwerdelinderung).

2.3 Künstliche Beatmung

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich, dass keine künstliche  Beatmung durchgeführt bzw. eine eingeleitete Beatmung eingestellt wird, vorausgesetzt,  dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer  Bewusstseinsdämpfung oder ungewollten Lebensverkürzung durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.

2.4 Dialyse

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich, dass keine Dialyse  durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird.

2.5 Antibiotika

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich, dass keine  Behandlung mit Antibiotika durchgeführt wird (außer zur Beschwerdelinderung).

2.6 Blutersatzprodukte

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich keine Gabe  von Blut oder Blutbestandteilen (außer zur Beschwerdelinderung).

2.7 Kreislaufstabilisierende Medikamente

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich keine Gabe von  kreislaufstabilisierenden Medikamenten (außer zur Beschwerdelinderung).

2.8 Wiederbelebende Maßnahmen

In den unter 1. beschriebenen Situationen erwarte ich die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung.  Für den Fall, dass eine Notärztin/ein Notarzt hinzugezogen wird, dass dieser unverzüglich  über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird.

2.9 Organspende


3. Aufenthalt und Begleitung

Außerdem möchte ich

4. Verbindlichkeit, Anhörungsverfahren und Widerruf

Ich erwarte, dass mein in dieser Patientenverfügung geäußerter Wille befolgt wird und die/der von mir benannte  Bevollmächtigte bzw. mein/e Betreuer/in Sorge für dessen Umsetzung trägt. Der Wunsch nach Unterlassung von  medizinischen Maßnahmen ist nach geltendem Recht keine aktive Sterbehilfe. In Situationen, die in dieser  Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, sind meine Behandlungswünsche und/oder mein mutmaßlicher  Wille zu ermitteln; dazu soll diese Verfügung gemäß § 1901a Abs. 2 BGB maßgeblich sein.  Im Falle, dass die/der behandelnde Ärztin/Arzt und mein/e Bevollmächtigte/r bzw. Betreuer/in sich über die  Auslegung meiner Patientenverfügung, meine Behandlungswünsche oder meinen mutmaßlichen Willen nicht einig  sind, erwarte ich von meiner/meinem Bevollmächtigten bzw. meiner/meinem Betreuer/in, dass sie/er das Betreuungsgericht einschaltet.

Sollte eine Ärztin/ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung  geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/ oder pflegerische  Behandlung gesorgt wird. Von meiner/meinem Bevollmächtigten bzw. meiner/meinem Betreuer/in erwarte ich,  dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird. 

Mir ist bekannt, dass ich diese Patientenverfügung jederzeit ändern oder formlos widerrufen kann.

Hinweis auf eine existierende Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung

5. Unterschrift

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner Entscheidungen  in dieser Erklärung bewusst bin. Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und habe  diesen Text in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck bearbeitet.



Ort, Datum: _________________________________________________________


Unterschrift: _________________________________________________________



Bestätigung durch eine/n Zeugin/Zeugen

(Angaben nicht erforderlich)

Hiermit bestätige ich, dass diese Erklärung von der Verfasserin/vom Verfasser selbst unterschrieben wurde.



Ort, Datum: _________________________________________________________


Vorname, Nachname: _________________________________________________________


Unterschrift: _________________________________________________________



Es wird Ihnen empfohlen, die fertige Patientenverfügung in jedem Fall auszudrucken und mit  Datum, Ort und Unterschrift eigenhändig zu signieren. Nur so kann eine rechtliche Gültigkeit  sichergestellt werden. Zusätzlich sollten Sie die Patientenverfügung in digitaler Form in der  Vorsorge- und Nachlassverwaltung für Ihre Vertrauenspersonen speichern. Halten Sie bei  medizinischen Unklarheiten und Fragen Rücksprache mit Ihrem zuständigen Arzt.

Um den in Ihrer Patientenverfügung festgelegten Willen rechtskräftig durchsetzen zu können,  ist ebenfalls das Erstellen einer Vorsorgevollmacht nötig. Bitte achten Sie darauf,  dass die dort bevollmächtigte Person Ihrer hier angegebenen Vertrauensperson entspricht. 

Rechtliche Hinweise

Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und  insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt. Dem Generator  liegen Mustertexte zugrunde, die anhand Ihrer Eingaben automatisiert zusammengefügt werden.  Eine rechtliche Prüfung, die auch die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt, findet  naturgemäß nicht statt.  Auch in medizinischer Hinsicht stellt dieser kostenlose Generator keine Beratung dar und ersetzt  keine Untersuchung und Beratung durch einen Arzt. Für medizinische Fragen wenden Sie sich  bitte an Ihren Arzt.

Haftungsausschluss

Wir schließen unsere Haftung im Zusammenhang mit diesem kostenlosen Generator insgesamt  aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die folgenden Fälle:

  • Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
  • Ausdrücklich übernommene Garantien;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße  Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie  regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen;
  • Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche  gegen unsere Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.